Beim Voranschlag handelt es sich um die geplanten Erträge und Aufwendungen bzw. Einzahlungen und Auszahlungen für ein Jahr (Budget). (Die gesamten verbuchten Geschäftsfälle finden sich am Ende eines Jahres im Rechnungsabschluss.)

Der Voranschlag wird für ein Kalenderjahr durch die einzelnen Dienststellen erstellt und durch die Finanzverwaltung zusammengefasst. Vor Erstellung des Voranschlagsentwurfes hat der/die FinanzreferentIn den jeweils zuständigen politischen Referenten zu hören (Referentenabsprachen); das Ergebnis ist der Voranschlagsentwurf für den Gemeinderat.

Der Voranschlag enthält sowohl den Ergebnishaushalt, d.h. den Ergebnisvoranschlag und den Finanzierungshaushalt, d.h. den Finanzierungsvoranschlag. Der Vermögenshaushalt ist nicht Teil des Voranschlages und ist nur im Rechnungsabschluss enthalten.

Bestandteile des Voranschlages sind (siehe VRV 2015 §5):

  • Ergebnisvoranschlag für den Gesamthaushalt und die Bereichsbudgets,
  • Finanzierungsvoranschlag für den Gesamthaushalt und die Bereichsbudgets,
  • Detailnachweis auf Kontenebene,
  • Beilagen zum Voranschlag:
    • Nachweis über Transferzahlungen von Trägern und an Träger des öffentlichen Rechts,
    • Nachweis über Zahlungsmittelreserven und Haushaltsrücklagen,
    • Nachweis über den voraussichtlichen Stand der Finanzschulden,
    • Nachweis über haushaltsinterne Vergütungen.

Nach Ablauf des Rechnungsjahres ist der Rechnungsabschluss zu erstellen, der dem obersten Kollegialorgan, dem Gemeinderat, zur Genehmigung vorzulegen ist.

Voranschläge müssen auf der Plattform www.offenerhaushalt.at von den Gemeinden selbst hochgeladen werden, da die Daten zu den Voranschlägen nicht von der Statistik Austria bereitgestellt werden.